Zeit des Nebels

14. 10. 2023
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Die Herbstzeit ist angebrochen, es wird morgens später hell und am Abend eher dunkel.
Besonders in den Morgenstunden kann es öfters zu einer „dicken Suppe‟ kommen, gemeint ist natürlich der Nebel.

Um in solchen Situationen sicher mit dem Auto an seinen Zielort zu gelangen, gibt es die Nebelbeleuchtung, die je nach Dicke „der Suppe‟ zugeschalten werden können/dürfen.
Denn nicht in jeder Situation ist das Einschalten der Nebelscheinwerfer oder der Nebelschlussleuchte richtig.

Hier erklären wir euch die gesetzlichen Grundlagen zum Ein- und Ausschalten der Nebelbeleuchtung.
Vorher aber noch ein paar kurze Info’s:

  • Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern

  • Nebelscheinwerfer: Zusätzliches Licht leuchtet die Straße besser aus

  • Fernlicht verschlechtert die Sicht bei Nebel

 

Nebelscheinwerfer:

Wenn die Sicht erheblich behindert wird, dürfen die Nebelscheinwerfer zugeschalten werden.
Das ist zum Beispiel der Fall wenn Nebel, Regen oder Schneefall auftreten.

Sobald sich aber die Sichtverhältnisse verbessern, sind diese umgehend wieder auszuschalten.

 

Nebelschlussleuchte:

Nebelschlussleuchten dienen dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen bzw. für diesen früher sichtbar zu sein.

Diese darf man nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.

Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. (Tipp: Die Distanz zwischen den Leitpfosten am Straßenrand (auf Landstraßen und Autobahnen) beträgt 50 m).

Dürfen auch innerorts eingesetzt werden.

Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht nicht.

 

 

 

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Aken (Elbe) wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt durch die „dicke Suppe‟.

 

Bild zur Meldung: Nebelschlussleuchte


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