Verhaltensregelungen bei Blaulicht und Martinhorn

06. 03. 2022
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Um bei einem Alarm mit dem Einsatzfahrzeug schnellstmöglich durch den Straßenverkehr, an die Einsatzstelle zu gelangen, dürfen Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie anderer Organisationen von den Regeln der Straßenverkehrsordnung abweichen.
Dies bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
Es geht ein erhöhtes Risiko von Fahrzeugen mit eingeschalteten Sondersignalen aus unter anderem durch die erhöhte Geschwindigkeit oder die Fahrt gegen eine bestimmte Fahrtrichtung (Einbahnstraße).
Lassen Sie uns zusammen dieses Risiko mit dem richtigen Verhalten vermindern um somit keine gefährlichen Situationen im Straßenverkehr entstehen zu lassen.

Viele wissen in dem Moment, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, nicht was sie tun sollen.
Wichtigstes Gebot: Ruhe bewahren und sich vergewissern woher die Signale kommen!!!

Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen und dem Einsatzfahrzeug die Weiterfahrt zu gewähren.
Jedoch sollte dies zügig aber dennoch kontrolliert und sicher geschehen!!!
Den Blinker zu setzen und an rechten Straßenrand zu fahren ggf. anzuhalten, erleichtert dem Fahrzeugführer des Einsatzfahrzeuges das Überholen auf ihrer linken Fahrzeugseite.
Bitte vermeiden sie es stark abzubremsen, ruckartige Lenkbewegungen oder das Anhalten in Kurvenbereichen.
Falls sie an einer roten Ampel stehen und sich hinter ihnen ein Einsatzfahrzeug befindet, welches durch die Sondersignale auf sich aufmerksam macht, weichen sie nach rechts aus und überfahren sie vorsichtig die Haltelinie. Bitte achten Sie auch auf andere Verkehrsteilnehmer die Sie oder das Einsatzfahrzeug evtl. noch nicht oder zu spät wahrgenommen haben und versperren Sie den Kreuzungsbereich nicht.

Besonderheiten gibt es bei Autobahnen bzw. mehrspurigen Straßen, es besteht eine Pflicht bei einem Stau  eine Rettungsgasse zu bilden, auch schon bei stockendem Verkehr!!!
Eine Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet, es sei denn die Verkehrslage lässt es nicht zu, dann muss je nach Situation eine andere Möglichkeit geschaffen werden.
Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen sind verpflichtet soweit es möglich ist an den linken Fahrbahnrand zu fahren und alle anderen Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen, soweit es möglich ist nach rechts.

Nur wenn alle Verkehrsteilnehmer sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen, können Unfälle oder gefährliche Situationen vermieden werden!!!
Wir bitten Sie diese Punkte zu beachten und bedanken uns bei Ihnen für die Einhaltung der Regeln.

 

Ihre Freiwillige Feuerwehr Aken (Elbe)

 

Bild zur Meldung: Freiwillige Feuerwehr Aken (Elbe)


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