Feuerwehr informiert!

22. 10. 2022
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Langsam beginnt die graue und dunkle Zeit, natürlich die Jahreszeit die oftmals aufgrund des so wolkenverhangenen Himmels so erscheint.

Das heißt für alle Verkehrsteilnehmer besser Sichtbarkeit zu schaffen, z.B. ist es am Tag auch mal nötig mit dem Abblendlicht zu fahren.

 

 

Gerade in den Morgen- oder Abendstunden kann es nun häufiger vorkommen, dass Nebel auftritt.

Viele Fahrzeuge haben werksseitig Nebelscheinwerfer und/oder Nebelschlussleuchten verbaut.

Die Nebelschlussleuchten müssen per Gesetz in jedem Auto verbaut sein, die Nebelscheinwerfer im Gegensatz dazu jedoch nicht.

 

Wann darf ich die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte einschalten?

 

 

Nebelscheinwerfer

 

Die Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.

 

 

Nebelschlussleuchte

 

Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur einschalten, bei

Nebel

und

Sichtweite unter 50 Metern.

Weiterhin gilt diese Regelung inner- und außerorts.

Man sollte zudem beachten, dass durch die Nebelschlussleuchte eine höhere Blendgefahr, bei Regen, Schnee oder besserer Sicht, besteht.

Bei Sichtweiten unter 50 Meter, gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

 

 

Tipp: 

Um Entfernungen auf Landstraßen besser einschätzen zu können, muss man nur links oder rechts der Fahrbahn schauen.

Die Leitpfosten die am Straßenrand stehen, haben immer 50 Meter Abstand zueinander.

 

Bild zur Meldung: Symbol Nebelschlussleuchte


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